Kammmaschinen

[268] Kammmaschinen, Vorrichtung zur Vereinfachung des Tretens; der Weber tritt nur einen Tritt (od. abwechselnd zwei), u. ein zwischen diesem u. den Schäften eingeschalteter Apparat setzt die Schäfte behufs der Fachbildung so in Bewegung, wie es das Muster verlangt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 268.
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