Kanzen

[287] Kanzen, holländische Staatspapiere, welche, da ihre Zinsen auf bestimmte Fonds fundirt u. sonst gesichert sind, immer im Verhältniß zu andern Staatspapieren vorzüglich gut stehen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 287.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika