Karakor

[297] Karakor, Küstenfahrzeuge, deren sich die Holländer in den ostindischen Gewässern (bes. an den Molukken) bedienen; sie werden mit Segel u. Ruder fortbewegt u. führen statt des Steuerruders hinten zwei große Ruder mit breiten Blättern (Pagajen). Die Schiffer sitzen auf Querstangen, die über das Fahrzeug hinausgehen, u. rudern, zuweilen auf jeder Seite vier Reihen neben einander, jede zu 12 Mann, das Gesicht vorwärts gekehrt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 297.
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