[366]Kastenschloß, Schloß, dessen innere Einrichtung durch ein Gehäuse von Eisenblech (Kastenblech, Schloßkasten) verdeckt ist, das auf der Fläche der Thür befestigt wird; jetzt veraltet.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 366.