Kernhaus

[440] Kernhaus (Kerngehäus, Antrum), die steinharte Hülle, welche zunächst die Samen der Steinfrüchte umgibt. Zunächst um die an zarten Stielchen sitzenden Kerne gehen Scheidewände, welche gewöhnlich fünf, seltener vier Kammern (Kernhauskammern) bilden, worin ein, zwei, höchstens drei Kerne liegen. Die äußere Grenze bilden 10 Fibern, welche im Stiele u. in der Blume zusammen, durch die Frucht aber in einem Bogen laufen u. so regelmäßig die Kammern umschließen.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 440.
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