[445] Kessubah (jüd.- deutsch, hebr. Kethubah, d.i. das Geschriebene), Ehecontract, indem der Mann der Frau für den Todes- od. Scheidungsfall die vom Gesetz vorgeschriebenen 200 Gulden, die Rückgabe der Mitgift u. die Hälfte Zuschuß verspricht. Sie wird bei der Trauung vorgelesen (vgl. Katlouis).