Kettenräder

[450] Kettenräder, Scheiben, welche mittelst einer darüber gelegten, meist endlosen Gelenkkette (s. Kette), zur Übertragung u. Fortpflanzung der Bewegung dienen; an ihrem Umfang sitzen entweder vorspringende Stifte, welche sich in die Zwischenräume der Gelenke eingreifen, od. sie haben am Umfange Vertiefungen, in welche sich die Bolzen od. vorspringende Arsen an den Gelenken einlegen; größer sind sie an Paternosterwerken u. ähnlichen Vorrichtungen, z.B. am Kolbenrad, s.d.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 450.
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