Stift [1]

[828] Stift, der (Mehrzahl die Stifte), 1) ein kleiner, dünner, bisweilen spitziger Körper, welcher theils zur Verbindung zweier Gegenstände dient, so z.B. die Holzstifte, die S-e in Charnieren etc.; theils aber werden sie zu verschiedenen Zwecken in einen Gegenstand eingeschlagen, so daß sie daraus zum Theil noch hervorragen, wie die S-e in Saiteninstrumenten (s. Stiftstock), Spieldosen, bei Stippelformen etc.; bes. 2) ein Nagel, dessen Schaft prismatisch ist; vgl. Drahtstift; 3) der Zapfen einer stehenden Welle; 4) der Dorn einer Schnalle; 5) dünne, zugespitzte Körper zum Zeichnen od. Malen, als Bleistift, Pastellstift u. dgl.; 6) der Stumpf eines abgebrochenen Zahnes; 7) die zarten, noch größtentheils in der Haut befindlichen Federn; 8) so v.w. Miethe od. Erbzins; daher Stiftmann, ein Miethsmann od. Zinspflichtiger.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 828.
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