[552] Klampen (Seew.), kleine Hölzer von verschiedener Gestalt, welche theils zur Unterlage für größere od. zur Befestigung derselben dienen, theils zum Festmachen (Belegen) der Taue verwendet werden. Es gibt deren viele: Hornklampen (Wandklampen), die einen hervorstehenden Arm, um etwas daran zu hängen, hat; Mastklampen, die an den Mast genagelt sind, damit die an denselben geschlungenen Taue sich nicht verschieben können; Nockklampen, Hölzer zu demselben Zweck, an den Segelbäumen; Spillklampen, welche die Spill fassen u. halten; Royeklampen (Ruderklampen), an welche die Riemen gelegt werden, um als Stützpunkt beim Royen (Rudern) zu dienen etc. Alle haben mehr od. minder dieselbe Form u. dienen zum selben Zwecke, erhalten aber ihre Namen von der verschiedenen Verwendung; 2) (Wasserb.), so v.w. Banket 3); 3) so v.w. Aussetzkolben, s. Böttcher.