[593]Kluftdamm, 1) beim Graben eines Kanals kleiner stehen gelassener Querdamm, damit Quellwasser die Arbeit nicht störe; 2) Damm von Erde u. Buschwerk, um eine Insel mit dem Ufer zu verbinden.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 593.