Kniehöhe

[603] Kniehöhe, bei Wällen u. Batterien, die Entfernung der Sohle der Schießscharte von der Erdfläche; wird durch die Höhe der Geschützlaffete bestimmt u. beträgt gewöhnlich 3–31/2Fuß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 603.
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