[603]Kniehöhe, bei Wällen u. Batterien, die Entfernung der Sohle der Schießscharte von der Erdfläche; wird durch die Höhe der Geschützlaffete bestimmt u. beträgt gewöhnlich 331/2Fuß.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 603.