[818]Kriegskasse, Kasse zur Deckung der Militärausgaben, auch im Frieden. Im Felde pflegt bei jedem Armeecorps eine K. zu sein. Eine Generalkriegskasse befindet sich meist beim Stabe des Oberfeldherrn.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 818.