[785] Deckung, 1) Substantiv von Decken, s.d.; 2) (Kriegsw.), was gegen das feindliche Feuer, od.[785] auch gegen den feindlichen Angriff schützt, wie Erdaufwürfe, Brust- u. Schulterwehren, Mauern, bombenfeste Räume, Flüsse, Sümpfe, steile Felsenabhänge; 3) (Hdlgsw.), bei Creditgeschäften (s. u. Credit) die gewöhnlich durch Geld od. gute Wechsel dargestellte Gegenleistung des Creditnehmers für eine bereits früher realisirte Leistung des Creditgebers. Kann die Deckung von Seiten des Creditnehmers nicht, wie beim Abschluß des Geschäftes verabredet, zur rechten Zeit angeschafft werden, so deckt sich der Creditgeber auch wohl durch Waaren, mit denen er sich bezahlt macht, wenn er dieselben nicht etwa blos als Unterpfand für die Schuld in Beschlag nimmt. Unvollständig ist die Deckung, wenn die einfache Schuld in eine Wechselschuld verwandelt wird, indem der Creditgeber den Credit gegen ein Wechselaccept aufrecht erhält. Für unbedeckte Wechsel, d.h. für solche, welche auf einen Dritten gezogen sind, ohne daß derselbe einen der im Wechsel ausgedrückten Summe gleichkommenden Werth empfangen hat, pflegt der Aussteller vor dem Verfalltage die Deckung in Geld anzuschaffen, falls er nicht insolvent geworden ist od. den Credit des Bezogenen genießt.
Meyers-1905: Deckung [2] · Deckung [1]
Pierer-1857: Deckung