[824] Kriegszustand, der Zustand eines Staates, in welchem er sich befindet, wenn er mit einem anderen Staate im Kriege begriffen ist, od. doch denselben beginnen will. In K. versetzen heißt naher so viel, als alle jene Maßnahmen ergreifen, deren ein Staat für den Krieg benöthigt ist, s. Krieg.