Kunstgraben

[895] Kunstgraben, 1) so v.w. Kanal; 2) Graben, welcher das nöthige Wasser auf das Wasserrad einer Kunst leitet, am Ende derselben befindet sich ein Bret (Schütze, Dammbret), durch welches der Zufluß des Wassers nach Belieben durch die Dammlücke vermehrt, vermindert od. aufgehoben werden kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 895.
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