Kunstgriff

[895] Kunstgriff, 1) der bei Ausübung einer Kunst, eines Handwerks, od. bei einer Handarbeit zu schnellerer od. besserer Vollendung erlernte Vortheil; 2) Mittel, welches eine Arbeit erleichtert; 3) unerlaubtes Mittel zu Erreichung einer Absicht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 895.
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