[895] Kunstgriff, 1) der bei Ausübung einer Kunst, eines Handwerks, od. bei einer Handarbeit zu schnellerer od. besserer Vollendung erlernte Vortheil; 2) Mittel, welches eine Arbeit erleichtert; 3) unerlaubtes Mittel zu Erreichung einer Absicht.
Adelung-1793: Kunstgriff, der
Sulzer-1771: Kunstgriff