Längendehnung

[106] Längendehnung, besonderes Cohäsionsverhältniß, welches eintritt, bevor die Cohäsion eines Körpers durch Zerreißung völlig überwunden wird. Bei diesem Dehnen der Länge nach wird der Körper der Quere nach verkürzt, u. zwar ist nach Cagniard Latour die daraus erwachsende Verdünnung halb so groß, als die Verlängerung, u. er gewinnt mit der durch das Dehnen erzeugten größeren Spannung in den Längen- u. Verdichtung in den Querrichtungen an Federhärte u. hiermit auch in gewissem Grade an Zusammenhalt od. Festigkeit.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 106.
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