[24]Lagman (d.i. Gesetzmann), nach einer im 10. Jahrh. in Island giltigen Verfassung das jährlich gewählte Oberhaupt, s.u. Island (Gesch.). Daher Lagmanschaft, so v.w. Gerichtsbezirk.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 24.