[83] Landmarke, 1) Grenze eines Landes od. Gerichts; 2) äußere Zeichen derselben; 3) weithin sichtbare od. sich bes. auszeichnende Küstenpunkte (Berge, Vorgebirge etc.), welche den Schiffern als Merkmal für die einzuschlagende Richtung dienen; sie sind meistens auf den Seekarten angegeben.