Largitĭo

[129] Largitĭo (röm. Ant.), 1) jede freiwillige Gabe von Vornehmen u. Reichen für das Volk, wie Kampfspiele, Gastmähler, bes. Austheilung an Getreide, Öl, Geld etc.; bes. 2) L. frumentarĭa, die Vertheilung von Getreide an das Volk, entweder um einen niedrigeren Preis od. auch unentgeldlich, u. zwar entweder aus den Staatsmagazinen od. auch von Magistratspersonen u. Privaten; 3) später Largitiones, so v.w. Kasse des Kaisers, u. zwar Largitiones sacrae, für den Staat, z.B. zur Löhnung der Soldaten verwandt, u. Largitiones privatae, für des Kaisers Bedürfnisse. Die dabei Angestellten hießen Largitionāles, u. die Chefs derselben hießen Comites largitionum sacrarum, Staatsschatzmeister, welche zugleich das Gericht über Fiscalschulden, Untersuchung über die Güter der Proscribirten u. die Entscheidung in Zoll- u. Handelsachen hatten; unter ihnen standen de C. l. per dioecesin, Schatzmeister in den Provinzen; außer jenen noch C. l. privatarum, Verwalter der kaiserlichen Schatulle, u. die C. l. comitatensium, Reiseschatzmeister.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 129.
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