Lebensart

[190] Lebensart, 1) bes. das Geschäft, wodurch der Mensch seinen Lebensunterhalt gewinnt; 2) die durch Rücksicht auf die Gesundheitserhaltung od. Wiederherstellung gebotene Diät; 3) Art u. Weise, sich im geselligen Umgang wohlgefällig zu benehmen, bes. beim Umgang in höheren Gesellschaftskreisen als seine L. schärfer charakterisirt; bei Ermangelung eines solchen Benehmens wird Einem die L. abgesprochen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 190.
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