Leichentuch

[241] Leichentuch, schwarzes Tuch mit einem Kreuz, welches beim Fortschaffen einer Leiche über den Sarg od. den Leichenwagen gebreitet wird. Es wird von der Kirchgemeinde unterhalten, u. daher meist bei dem Gebrauch desselben der Leichentuchzins an das Kirchenärar entrichtet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 241.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika