Leviren

[324] Leviren, 1) (v. fr.), das Pferd eine Levade (s.d.) machen lassen; 2) sich einen Protest gegen Erlegung der Gebühren von dem Notar ausliefern lassen; 3) Einlesen des Musters, bei der Vorbereitung des Kegelstuhls, bei Verfertigung der Jacquardpappen etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 324.
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