Losgeld

[525] Losgeld (Löschgeld), eine in Holland eingeführte kleine Abgabe der aus- u. einsegelnden Schiffe, womit ein Seegericht erhalten wurde, um Streitigkeiten zwischen Kaufleuten u. Schiffern od. Schiffern u. Matrosen zu schlichten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 525.
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