[525]Losgeld(Löschgeld), eine in Holland eingeführte kleine Abgabe der aus- u. einsegelnden Schiffe, womit ein Seegericht erhalten wurde, um Streitigkeiten zwischen Kaufleuten u. Schiffern od. Schiffern u. Matrosen zu schlichten.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 525.