[509]Mühle, 1) (Mahlgang), so v.w. Gang 35); 2) das Gebäude, od. der Theil eines Gebäudes, in welchem die Mahlgänge sind; 3) die sämmtlichen zu einer M. gehörigen Gebäude u. Besitzungen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 509.