Mandat

[815] Mandat (v. lat.), 1) ein vom Regenten od. von dessen Delegirten aus klarer Berechtigung desselben hervorgehender Auftrag mit einer provisorischen Entscheidung; 2) jedes allgemeine, in solenner Form erlassene Gesetz, bes. wenn es einen einzelnen Gegenstand betrifft; 3) s. Mandatum 3).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 815.
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