[940]Maschinengefälle, die Höhe, von welcher das Wasser in einem Wasserrade herabfällt; es wird gemessen durch den Höhenunterschied des Oberwasserspiegels u. des Radtiefsten od. des Unterwasserspiegels; vgl. Gefälle u. Radgefälle.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 940.