[2] Materiiren (v. lat.), 1) aus Holz bauen, zimmern; 2) künstliche Arbeit verfertigen, bes. 3) das Meisterstück machen; daher Materiirer, welcher das Meisterstück macht; Materiirmeister, die Meister derselben Innung, welche bei Verfertigung des Meisterstücks zugegen sind od. Aufsicht führen.