Mattenschütteln

[8] Mattenschütteln, Recht der Schiffsmannschaft bei Kornladung etwas für sich zu behalten. Jetzt gewährt man nur Fegsel u. Mundraub.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 8.
Lizenz:
Faksimiles:
8
Kategorien: