[88] Meineid (von dem mittelhochdeutschen mein, d.i. falsch), die eidliche Versicherung einer dem Schwörenden als unwahr bekannten Thatsache; s.u. Eid I. C).
Adelung-1793: Meineid, der
Brockhaus-1837: Meineid
Brockhaus-1911: Meineid
Herder-1854: Meineid
Kirchner-Michaelis-1907: Meineid
Meyers-1905: Meineid
Pierer-1857: Gelernter Meineid · Gelehrter Meineid