Mißverständniß

[321] Mißverständniß 1) falsches Verstehen der Meinung eines Andern, mit dem Glauben, sie richtig gefaßt zu haben, u. darauf gegründetes irriges Urtheil. Wird absichtlich der Äußerung eines Andern ein falscher Sinn untergelegt, so ist dies Mißdeutung; 2) eine durch M. entstandene Abneigung zweier Menschen gegen einander. Zu ihrer Annäherung führt Verständigung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 321.
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