Mitgehen

[324] Mitgehen (Mithalten), 1) in den Spielen, wo der einzelne Spieler mitspielen od. seine Karten werfen kann, so v.w. Mitspielen; 2) bei Spielen, in welchen ausgeboten u. überboten werden kann, die von einem Spieler ausgesetzte Summe dagegen setzen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 324.
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