Muhme

[512] Muhme, 1) jede entfernte Verwandte weiblichen Geschlechts; 2) im engern Sinne Geschwisterkind weiblichen Geschlechts; 3) auch so v.w. Tante; 4) so v.w. Kinderwärterin; 5) eine Aufseherin über das Vieh (Viehmuhme).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 512.
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