[512] Muhme, 1) jede entfernte Verwandte weiblichen Geschlechts; 2) im engern Sinne Geschwisterkind weiblichen Geschlechts; 3) auch so v.w. Tante; 4) so v.w. Kinderwärterin; 5) eine Aufseherin über das Vieh (Viehmuhme).
Adelung-1793: Muhme, die
Meyers-1905: Muhme