Vieh

[561] Vieh, 1) ein jedes Thier, doch mit besonderer Rücksicht auf die Unvernünftigkeit u. Sinnlichkeit dieser Geschöpfe; 2) alle zahmen Thiere, welche zum Betriebe der Landwirtschaft gehalten werden. Man unterscheidet Zugvieh, als Pferde, Ochsen, Kühe u. Maulthiere, womit Wagen u. Ackergeräthe bespannt u. Maschinen in Bewegung gesetzt werden; Lastvieh, als Esel, Pferde u. Maulesel, auf deren Rücken Lasten fortgeschafft werden; Zucht- u. Nutzvieh, sowohl das junge als trächtige V., welches zur Fortzucht bestimmt ist; Jungvieh, welches seiner Jugend wegen noch nicht zugelassen, Gelte- od. Güstevieh, welches aus irgend einer Ursache nicht trächtig geworden ist; Mast- u. Schlachtvieh, welches zum Fett- u. Fleischigwerden aufgestallt wird u. zum Schlachten bestimmt ist; Federvieh, alles Hofgeflügel, als Gänse, Enten, Hühner u. Tauben. Eisernes V. ist das, welches bei der Verpachtung eines Gutes dem Pachter übergeben wird, mit der Bedingung, bei seinem Abgange eine gleiche Anzahl desselben von gleicher Beschaffenheit auf dem Gute zu hinterlassen; vgl. Viehzucht; 3) (Schafz.), reines V., im Gegensatz des Schmierviehes; 4) (Bienenz.), das junge V., so v. w. Brut.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 561.
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