Nährstand

[651] Nährstand, die Klasse von Staatsbürgern, welche durch Erwerb (Handel, Gewerbe, Ackerbau etc.) ihren Lebensunterhalt beziehen, im Gegensatz zu dem Lehrstand, welcher zur Unterweisung Anderer dienende Individuen, bes. den Clerus, u. zu dem Wehrstand, welcher Soldaten unter sich befaßt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 651.
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