Ackerbau

[91] Ackerbau, 1) das ganze landwirthschaftliche Gewerbe, s. Landwirthschaft; 2) im engern Sinne der Theil der Landwirthschaftslehre, welcher sich mit dem Boden, der Natur u. den Eigenschaften der Pflanzen u. der richtigen Art, diese anzubauen, zu ernten, aufzubewahren u. zu verwerthen befaßt. Der A. war früher, wo die Bevölkerung noch gering war u. die Menschen nur wenige Lebensbedürfnisse hatten, weder so nothwendig, noch wurde er so rationell betrieben, wie gegenwärtig, wo die immer steigende Bevölkerung dem Boden durch Arbeit u. Kunst mehr Früchte abzugewinnen suchen u. darauf bedacht sein muß, dem erschöpften Boden neue Fruchtbarkeit zuzuführen u. ihn pfleglich zu behandeln. Diese Kunst stieg in der neuesten Zeit immer höher u. wurde namentlich in Deutschland (hier bes. in Sachsen), England u. Belgien zu einer so großen Vollkommenheit gebracht, daß gegenwärtig der A., der früher nur als ein mechanisches Gewerbe betrieben wurde, sich zur Wissenschaft emporgeschwungen hat. Unter Ackerbauwissenschaft versteht man aber die systematische Zusammenstellung der durch Erfahrung aufgenommenen u. durch die Hülfswissenschaften bewiesenen Lehrsätze od. Regeln; diese angewendet macht die Ackerbaukunst aus. Die Wichtigkeit des A-s für den Staat beruht hauptsächlich darauf, daß er die nothwendigsten, von allen Staatsgenossen begehrten Bedürfnisse liefert. Eintheilung des A-s. Der A. zerfällt in die Bodenkunde, die Lehre von der Urbarmachung u. den mechanischen Verbesserungen des Bodens, die Ernährung der Pflanzen, die Düngerlehre, die Statik, die Bearbeitung des Bodens, den Pflanzenbau, die Ernte u. Aufbewahrung der Erzeugnisse. A) Bodenkunde (Agronomie). Der Anbau des ackerbaren Landes mit Culturpflanzen setzt vor Allem eine genaue Kenntniß des Bodens (s.d.) voraus. Außer der gewöhnlichen Eintheilung des Bodens in verschiedene Klassen, die sich hauptsächlich auf die Beschaffenheit u. das Mengenverhältniß der Bodenbestandtheile (physische Klassification des Bodens), od. auf deren Nutzungs- u. Ertragsfähigkeit (ökonomische Klassification des Bodens) gründet, hat man in neuerer Zeit noch eine andere Eintheilung der Bodenarten aufgestellt, welche auf der Kleefähigkeit derselben beruht, weil von dem mehr od. minder guten Gedeihen der Futterkräuter auf die Bestandtheile u. Beschaffenheit des Bodens u. Untergrundes geschlossen werden kann. Um zu erfahren, wie viel ein Boden von dem einen od. andern Bestandtheile enthält, u. in welche Klasse derselbe einzureihen ist, wendet man am sichersten die chemische Analyse an. Aber auch schon aus Farbe, Geruch, Gefühl u. von den auf dem Ackerlande wild wachsenden Pflanzen kann man auf die Beschaffenheit des Bodens hinsichtlich seiner vorherrschenden Bestandtheile schließen. B) Urbarmachung u. mechanische Verbesserung des Bodens. Die Urbarmachung bezieht sich auf Waldboden, mit Dornen u. geringem Buschholz bewachsenen Boden, Lehde u. Gemeindeanger, Moore, Sandstrecken, Haideboden etc.; ferner auf Beseitigung der Steine u. Felsen durch tiefe Bearbeitung mit starken Pflügen, Sprengen od. Versenken; durch Beseitigung der Stein- u. Kieshorste durch Ausgrabung derselben u. Ausfüllung der dadurch entstandenen Vertiefung mit einer guten Erdart; auf Nivelliren des Bodens, was entweder durch Abgrabung mit dem Spaten od. mit dem Muldbret geschieht; bes. auf Entwässerung feuchter u. nasser Grundstücke durch Anlegung von Gräben u. durch Drainirung (s.d.) u. Entwässerung. Unter mechanischer Verbesserung des Bodens versteht man das Auffahren bessernder Erdarten. So können z.B. schwere, zähe Bodenarten dadurch wesentlich verbessert werden, daß man sie mit leichteren Erdarten überfährt u. umgekehrt. C) Die Ernährung der Pflanzen. Die Zubereitung der nöthigen Pflanzennahrungsmittel (s. u. Pflanzen) geschieht im Boden u. in der Luft. Die Nahrung aus dem Boden nehmen die Pflanzen durch die Wurzeln, am lebhaftesten durch die seinen Thauwurzeln auf; die hauptsächlichsten Bodennahrungsmittel sind die Mineralien; aus der Luft nehmen sie Sauerstoff, bes. aber Kohlensäure u. Ammoniak auf, u. zwar geschieht dieses durch die ganze Oberfläche der Pflanzen, soweit ihre Zellen noch lebensthätig sind, hauptsächlich aber durch die Blätter. Alles, was von den Pflanzen als Nahrungsmittel aufgenommen werden soll, muß die Form einer wässerigen Flüssigkeit angenommen haben. Der Ackerbauer hat nun einestheils darauf Bedacht zu nehmen, daß den Pflanzen die Nahrung gehörig zubereitet zukommt, anderntheils muß er für Herbeischaffung von Nahrung sorgen, nicht blos um die dem Boden durch den Pflanzenbau entzogenen Nahrungsstoffe wieder zu ersetzen, sondern auch um den Bodenreichthum zu vermehren. Dies geschieht durch die Düngung u. durch die Bodenbearbeitung. D) Die Düngung. Erst den neuesten Forschungen der Agriculturchemiker u. Pflanzenphysiologen verdankt man eine klare Einsicht über die Bestimmung u. Wirkungsweise des Düngers. Erst seitdem man zu der Erkenntniß gekommen ist, daß der Dünger nicht als Reizmittel od. durch einen Rest in ihm vermöge seines Ursprungs zurückgebliebener Lebenskraft wirke, sondern daß man in ihm der Pflanze die Bestandtheile zuführe, welche sie aus Luft u. Boden nicht od. nicht in, zu einem reichen Ertrag nöthiger Menge aufnehmen kann, läßt sich an eine rationelle Düngerlehre denken, welche die Grundsätze aufstellt, nach denen der Werth verschiedener Düngerstoffe für verschiedene Culturen sich bestimmen läßt u. neue Düngerarten zu gewinnen sind. Nach ihrem Ursprunge u. ihrer Wirkungsweise kann man die Düngemittel eintheilen in organische, welche aus dem Thier- (animalische) u. Pflanzenreiche (vegetabilische), u. unorganische, welche aus dem Mineralreiche stammen; auch der künstlichen Düngungsmittel bedient man sich; s. u. Düngen. E) Die Statik des A-s, d. h. die Lehre von den gegenseitigen Beziehungen des Ertrags, der Erschöpfung u. der Befruchtung des zum Pflanzenbau dienenden Bodens, wurde in neuerer u. neuester Zeit bearbeitet von Seidl, Hlubek, v. Schlicht, Sprengel, doch ist sie kaum wesentlich gefördert[91] worden, so wichtig es auch wäre, das Gleichgewicht zwischen Erschöpfung des Bodens durch die darauf erbauten Pflanzen u. den Ersatz neuer Pflanzennahrungsmittel zu ermitteln u. festzustellen. F) Die Bearbeitung des Bodens. Die Geräthe, deren man sich dazu bedient, sind außer Pflug, Egge u. Walze (s.d. a.), verschiedene Cultivatoren (s.d.). Alle diese Geräthe sind in der neuesten Zeit bedeutend vermehrt u. verbessert worden, was von sehr großem Einfluß auf den A. gewesen ist. Was die Bearbeitung des Bodens mit diesen Geräthen selbst anlangt, so kommt hier bes. das Abtheilen des Bodens in Beete (s.d.), das Pflügen in seinen verschiedenen Methoden, wann u. wie es geschieht (s. u. Pflügen), u. das Wesen der Brache (s.d.) in Betracht. G) Pflanzenbau. a) Der allgemeine Pflanzenbau begreift in sich die Regeln des Anbaues der landwirthschaftlichen Pflanzen, insoweit diese Regeln allgemein sind u. sich auf alle Pflanzen ohne Unterschied anwenden lassen. Er verbreitet sich bes. über Saat u. Pflanzung mit deren verschiedene Methoden u. den dabei gebrauchten Maschinen (s. u. Säen u. Pflanzen), ferner über Pflege der Pflanzung u. die Krankheiten der Pflanzen (s. Pflanze), endlich über Ernte, Aufbewahrung, Entkörnung u. Reinigung der erbauten Früchte mit den dabei gebrauchten Mähe-, Dresch- u. Reinigungsmaschinen u. Aufbewahrungsräumen (s. Ernte u. Getreide). b) Der specielle Pflanzenbau ist die eigenthümliche Pflege, welche jede Pflanze erfordert, wenn sie unter den gegebenen Verhältnissen den größtmöglichen Ertrag. liefern soll. aa) Getreidebau: Gerste, Hafer, Hirsen, Mais, Roggen, Weizen (s.d. a.); bb) Hülsenfrüchte: Bohne, Erbse, Linse, Wicke, Buchweizen (s.d. a.); cc) Futterbau nebst Graswirthschaft, s. u. Futter u. Wiesenbau; dd) der Anbau von Knollen- u. rübenartigen Pflanzen, wozu vor allen die Kartoffeln, Rüben, Möhren (s.d. a.) etc. gehören. ee) Der Anbau von Handelsgewächsen, bes. Tabak, Lein, Hopfen, Ölgewächse (s.d. a.) etc. – Der A. ist eine der ältesten u. neben der Viehzucht allgemeinsten Beschäftigungen der Menschen; schon die ersten Menschen wurden nach ihrer Vertreibung aus dem Paradiese auf denselben hingewiesen, u. bereits Kain war ein Ackermann. Auch die Profangeschichte weist bei allen Völkern auf den A. hin als die ersten Anfänge der Gesittung u. Cultur, der selbst von Göttern gelehrt u. geschützt dargestellt wird, wie von Isis bei den Ägyptiern, von Demeter bei den Griechen, von Saturnus bei den süditalischen Völkern, von Ceres bei den. Römern etc. Bei den asiatischen u. südeuropäischen Völkern wurde der A., bes. wegen der damit verbundenen Beschwerden, dem dienenden Stande u. den Sklaven überlassen; gleichwohl stand er auch dort hin u. wieder seines großen Nutzens wegen in hoher Achtung, u. noch heute wird z.B. in China ein A-fest gefeiert, wobei der Kaiser selbst den Pflug führt. Bei den Römern beschäftigten sich die vornehmsten Männer damit, wenn sie Muße von Staatsgeschäften u. vom Waffenwerkhatten, u. ihre Schriftsteller rühmen den A. als die nützlichste, edelste, gesündeste Beschäftigung. Um die Verbreitung des A. in Deutschland machte sich bes. das Volk der Slaven verdient, von denen die Germanen denselben lernten u. annahmen. Über die Betreibung des A-s bei den alten Völkern s. die, die Antiquitäten u. das ethnographische dieser Völker schildernden Artikel, so wie über die Erfindung u. Verbesserung der einzelnen Ackerwerkzeuge u. Ackerbaumethoden, die gebauten Fruchtarten etc. die Artikel Ackerbaugeräthe, Pflug, Egge, Ackerbau- od. Wirthschaftssysteme, Säen, Ernte, Dreschen, Gerste, Weizen etc. Über den A. finden sich schon im Alterthum Schriften (Georgika) in Prosa u. Versen, von denen bes. die der Römer sich über alle Zweige der damaligen Landwirthschaft verbreiteten, so von Cato, Virgil, Varro, Columella, Palladius (s.d. a.) u. A., welche auch gesammelt als Scriptores rei. rusticae (s.d.) herausgegeben sind. Crescentius (Crescenzi), De omnibus agriculturae partibus, Bas. 1548 (deutsch Frkf. 1586,1600); Moller, Vom Sommerfeldbau, Lpz. 1583, Vom Winterfeldbau, ebd. 1583, u. Säebüchlein, ebd. 1584; Sebilzy, 15 Bücher vom Feldbau etc., Strasb. 1588; Coler, Oeconomia, Wittenb. 1614; dessen Oeconomia ruralis et domestica, Mainz 1672; v. Hohberg, Georgica curiosa. Nürnb. 1716, 3 Bde. Neuere: v. Schwerz, Anleitung zum praktischen A., Stuttg. 1823–25, 2 Bde., 3. A. 1843, 3 Bde.; Koppe, Unterricht im A., 8. Aufl., Berl. 1856; Thaer, Grundsätze des rationellen A., 4. Aufl., Berl. 1837, 7 Bde; Barth, Unterricht im A., Grimma 1841, 2 Thle. Hazzi, Katechismus des A., 3. Aufl., Münch. 1646. Löbe, Handbuch des A., Lpz. 1847; v. Lengerke, Der A. in dem Landgebiete der Städte, Berl. 1850; v. Babo, Die Hauptgrundsätze des A., 2. Aufl., Frkf. 1851; Ders., Der A. nach seinen monatlichen Verrichtungen, ebd. 1852; Fraas, Die Schule des Landbaues, Münch. 1851.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 91-92.
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