[629] Nachhut, 1) so v.w. Arrieregarde; 2) das Behüten eines Feldes od. Weideplatzes, nachdem schon anderes Vieh dahin getrieben worden ist. Gewöhnlich haben die Schafe die N. nach dem Rindvieh.
Meyers-1905: Nachhut [2] · Nachhut [1]