Nachhut

[629] Nachhut, 1) so v.w. Arrieregarde; 2) das Behüten eines Feldes od. Weideplatzes, nachdem schon anderes Vieh dahin getrieben worden ist. Gewöhnlich haben die Schafe die N. nach dem Rindvieh.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 629.
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