Nachschuß

[631] Nachschuß, 1) ein unentgeltlich gelieferter Nachtrag zu einem Werke; 2) der unveränderte Abdruck eines Werkes od. einzelner Bogen, wenn die Anfangs gedruckte Anzahl von Exemplaren nicht hinreichend war; 3) eine Nachzahlung auf ein mit Subscription erschienenes Werk, wenn die Bogenzahl stärker wird, als Anfangs zu vermuthen war; 4) (Weinb.), so v.w. Nachdruck; 5) das Legen von Faschinen auf eine Abschußlage.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 631.
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