[707] Nationalisiren, 1) einer Person od. Sache den Charakter od. das Gepräge einer bestimmten Volkseigenthümlichkeit geben, so daß sie ihre ursprüngliche Eigenheit verliert (s. Naturalisiren); 2) Handlungen begehen, durch welche gewisse Nationalrechte, z.B. einer Flagge, od. gewisse Indigenatsrechte erworben werden können.