Niederlage

[886] Niederlage, 1) der Platz, wo ein Kaufmann seine vorräthigen Waaren aufbewahrt; daher Niederlagesystem (Warehousing System), s.u. Lagerhaus; 2) in Seestädten große Gebäude, wo jeder Kaufmann gegen ein Entgeld (Niederlagegehühr) Waaren aufheben kann; Niederlagsgeld, von Waaren eine Abgabe an die Obrigkeit, welche an einem Orte auf die Niederlage kommen u. verkauft werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 886.
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