[948]Niftel, 1) Weib überhaupt; 2) Nichte; daher Niftelgerade, was die nächste Blutsverwandte aus der Niftelgespilde, d.i. dem Nachlaß eines Frauenzimmers, ab intestato erbte. Vgl. Gerade.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 948.