[2]Nisi (lat.), wenn nicht; daher einNisi, eine bedenkliche Bedingung; Nisi quid novi (d.h. außer wenn etwas Neues), Rechtsausdruck für: der Beklagte müßte denn neue Beweise zu den Acten bringen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 2.