[20] Nominalelenchus, die amtliche Rüge, welche der Geistliche vor versammelter Gemeinde über eine mit Namen bezeichnete Person ausspricht. Im 17. Jahrh. hieß so die bei den Predigern der Lutherischen Kirche nachgelassene Freiheit, die Unterscheidungslehren der Calvinisten von den Kanzeln herab zu widerlegen.