Nominalwerth

[20] Nominalwerth (Nennwerth), der Werth, welchen ein Gegenstand der Benennung nach hat, im Gegensatz zum Realwerthe, welchen ein Gegenstand dem inneren Werth od. dem Cours nach hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 20.
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