[139] Nothtaufe (Jähtaufe), die Taufe, welche bei Lebensgefahr dem neugeborenen Kinde in Abwesenheit des Geistlichen durch den Schullehrer, die Hebamme od. eine andere (christliche) Person ertheilt wird, wobei in Gegenwart einiger Zeugen Glaubensbekenntniß, Vaterunser u. Taufformular ausgesprochen wird. Wenn das Kind nach der Taufe leben bleibt, so hat der Geistliche zu untersuchen, ob das Kind ordentlich getauft worden ist, u. kann es dann in der Kirche noch einsegnen; wo nicht, so ist die Taufe zu wiederholen. Mehre Agenden enthalten Fragen, die der Geistliche vor der Einsegnung an die Wehmutter u. Zeugen zu richten hat. Die N. ist mit der Verbreitung der Augustinischen Erbsündentheorie in die Kirche gekommen u. hat sich sowohl in der Römisch-, als auch in der Griechisch-katholischen Kirche erhalten; von den Protestantischen Kirchen wendete sie die Reformirte u. Unirte nicht an.