Oblĭgo

[189] Oblĭgo (ital.), die Verbindlichkeit, welche ein Kaufmann gegen einen anderen durch Vorschuß od. Wechselgiro hat. Daher O. stehen, Gewähr leisten; im O. sein, einem Anderen schulden; aus dem O. lassen, statt der Verbindlichkeit eines Anderen die Anweisung auf einen Dritten annehmen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 189.
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