[189] Oblĭgo (ital.), die Verbindlichkeit, welche ein Kaufmann gegen einen anderen durch Vorschuß od. Wechselgiro hat. Daher O. stehen, Gewähr leisten; im O. sein, einem Anderen schulden; aus dem O. lassen, statt der Verbindlichkeit eines Anderen die Anweisung auf einen Dritten annehmen.
Brockhaus-1911: Obligo · Frei von Obligo
Meyers-1905: Ohne Obligo · Oblĭgo
Pierer-1857: Im Oblīgo sein