[190] Obrok (russ.), 1) Zins, Bodenrente, welche eine Gemeinde od. ein Individuum für die Nutznießung eines Grundstücks an den Grundherrn entrichtet; 2) Leibzins, welchen in Rußland solche Leibeigene an ihren Leibherrn bezahlen, welche mit dessen Erlaubniß ihren Lebensunterhalt außerhalb der Grenzen ihrer Hörigkeit verdienen.