Opposĭta

[319] Opposĭta (lat.), entgegengesetzte, einander widerstreitende Begriffe u. Sätze. Zum Gegensatze gehört Vergleichbarkeit; disparate Begriffe (s.d.) wie Tugend u. Farbe, sind daher einander nicht entgegengesetzte. Der logische Gegensatz zerfällt in[319] zwei Hauptarten; wenn der eine Begriff lediglich die einfache Verneinung des andern enthält u. die Begriffe sich wie A u. Non-A verhalten, so ist der Gegensatz contradictorisch (z.B. roth, nicht roth); wird dagegen der Gegensatz durch den positiven Inhalt des einen Begriffs vermittelt, insofern in ihm eine Verneinung des andern liegt (z.B. roth, blau), so heißt er conträr. Die ältere Logik machte noch mancherlei andere Unterscheidungen, die sich, soweit sie logische Gültigkeit haben, sämmtlich auf den obigen Unterschied zurückführen lassen; sie nannte man O. adversa, Begriffe, welche entweder als Gattungen od. als Arten derselben Gattung einander entgegengesetzt sind, z.B. Thier, Pflanze; Nelke, Rose; O. negantĭa, Begriffe, wo der eine verneint, was der andere bejaht, wie weise, unweise; O. privantĭa, wo der eine Begriff den Verlust einer Eigenschaft bezeichnet, welche der dadurch bezeichnete Gegenstand hatte, z.B. blühende, abgeblühte Pflanze; O. relāta, Gegensätze zusammengehöriger, auf einander sich wesentlich beziehender. Begriffe, z.B. Vater u. Sohn; O. relatīva, Gegensätze, welche aus zufälligen Beziehungen entstehen, z.B. mir schädlich, dir nützlich.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 319-320.
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