[838] Permittiren (v. lat.), erlauben; daher Permiß, Erlaubniß, Erlaubnißzettel; Permißgeld, so v.w. Wechselgeld; sonst in Brabant die Albertusthaler, in welchen Wechselzahlungen zu leisten erlaubt war; man rechnete sogar nach Permißschillingen (Permissionsschillingen), 6 Permißschillinge = 7 Schillinge Courant; Permission, Erlaubniß, Gestattung; bes. zum Wohnen in einem Staat, daher Permissionisten, Fremde, welche diese Erlaubniß haben; Permissionsschiff, so v.w. Assientoschiff; Permissive, erlaubnißweise. Permissīvus modus, so v.w. Concessivus.