[842]Perquiriren (v. lat.), 1) untersuchen, 2) erkundigen; daher Perquisition, Untersuchung, gerichtliche Nachforschung. Perquisitionsprotest, die Wechselverwerfung, wenn der Bezogene zur Verfallzeit am Zahlungsorte nicht aufgefunden werden kann.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 842.